Westdeutschland. Für die Dauer des aktuellen Shutdowns bis Anfang März 2021 gelten für die Präsenzgottesdienste in der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland neben den bekannten Richtlinien zum Corona-Infektionsschutz einige weitere Hinweise.
Die Regierungschefs der Länder haben am 10. Februar 2021 gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, die geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 7. März zu verlängern. Es sei weiterhin wichtig, die Corona-Regeln einzuhalten.
Dies gilt auch für die von der Kirchenleitung festgelegten Maßnahmen zum Corona-Infektionsschutz. Dazu zählt insbesondere, dass das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes (OP- oder FFP2-Maske) im Kirchengebäude und auf dem Kirchengrundstück verpflichtend ist – auch während des Gottesdienstes am Platz (mit Ausnahme des Dienstleiters/Sprechers). Masken mit Auslassventil sind nicht gestattet.
Zudem hat der Landesvorstand unter anderem folgendes festgelegt:
Die erweiterten Hinweise sind hier auf der Homepage der Neuapostolischen Kirche Westedeutschland zu finden, unter anderem auch Merkblätter und das aktualisierte Plakat "Wir erleben Gottesdienste in Vorsicht und mit Rücksicht".
© Bezirk Hagen